FAQ


Gibt es regionale Unterschiede bei der me­di­zi­ni­schen Ver­sor­gung in Deutschland?

Es gibt keine regionalen Abweichungen in der medizinischen Versorgung in Deutschland. Jeder Versicherte hat Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Leistungen. Der Versorgungszugang zu medizinischen Leistungen ist regional gleich. Jenseits des gesetzlichen Leistungskatalogs bestehen Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen. Hier bietet Ihnen die AOK besondere Vorteile.


Wie funktioniert die ambulante Versorgung?

AOK-Versicherte haben die Freiheit, ihren Arzt und ihr Krankenhaus selbst auszuwählen. Darüber hinaus wird die ambulante hausärztliche und fachärztliche Versorgung überwiegend in Einzel- und Gemeinschaftspraxen geleistet.


Was muss ich für medizinische Leistungen in Deutschland zuzahlen?

In Deutschland sind Zuzahlungen direkt bei der Inanspruchnahme bestimmter Leistungen zu entrichten.


Muss meine Familie eigene Beiträge zur ge­setz­lichen Kran­ken­ver­si­che­rung entrichten?

Obwohl die gesetzliche Krankenversicherung über Beiträge finanziert wird, müssen Ehepartner und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen keine eigenen Beiträge abführen und genießen trotzdem vollen Krankenversicherungsschutz. Familien sind in Deutschland sehr gut gegen Krankheitsrisiken abgesichert.


Welche Leis­tun­gen erhalte ich für Sehhilfen (z. B. Brillen)?

In Deutschland ist der Leistungsanspruch bei der Versorgung mit Brillen und Kontaktlinsen auf Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre und schwer sehbeeinträchtigte Versicherte beschränkt.


Wie bin ich im Falle der Ar­beits­lo­sig­keit ab­ge­si­chert?

In Deutschland sind Arbeitnehmer und Auszubildende in der Regel in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichert. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung. Ihr Ziel ist die materielle und soziale Absicherung nach dem Verlust des Arbeitsplatzes oder während einer längeren Suchphase auf dem Arbeitsmarkt. Sie finanziert sich durch die Beiträge der Arbeitgeber und Versicherten. Mehr Infos zum Thema gibt es hier.


Bin ich au­ßer­halb von Deutsch­land ver­si­chert?

Innerhalb der gesamten EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz wird Ihre ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung im Falle einer unerwarteten Erkrankung von der AOK unter bestimmten Bedingungen getragen. Details finden Sie hier.


An wen wende ich mich in einem me­di­zi­ni­schen Not­fall?

Unter der Rufnummer 112 erreichen Sie den Rettungsdienst. Vom Eingang Ihrer telefonischen Notfallmeldung bis zum Eintreffen des Rettungspersonals am Notfallort sollen in Deutschland nicht mehr als acht bis 17 Minuten (in ländlichen Regionen) vergehen. Der Rettungseinsatz wird vollständig von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Lediglich ein kleiner Eigenanteil in der Höhe von 5 bis 10 Euro muss zugezahlt werden. Bei nicht akut lebensbedrohenden Erkrankungen, z. B. wenn Sie Ihren Hausarzt nicht erreichen, vermittelt Ihnen der kassenärztliche Notdienst (Rufnummer 116 117) ärztliche Hilfe.


Bin ich in Deutsch­land auch pflege­ver­si­chert?

Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird in Deutschland über die Pflegeversicherung abgedeckt. Aufgabe der Pflegekasse ist die Sicherstellung der Pflegeversorgung der Versicherten durch Leistungen (Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Pflegehilfsmittel) bei häuslicher, teilstationärer und vollstationärer Pflege. Der aktuelle Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt in 2021 bei 3,05 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts. Kinderlose, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen zusätzlich 0,25 Prozent.