Medika­men­te


Wenn für Ihre Behandlung Medikamente notwendig sind, werden Ihnen diese von Ihrem Arzt verschrieben. Er weiß am besten, welche Wirkstoffe für Sie richtig sind. Hierfür stellt er Ihnen ein Rezept aus. Im Gegensatz zu anderen Ländern erhalten Sie die Medikamente ausschließlich in Apotheken – und nicht in Drogerien oder Supermärkten. Legen Sie einfach Ihre AOK-Gesundheitskarte vor und die AOK übernimmt den überwiegenden Teil der Kosten der vom Arzt auf Rezept ver­ord­ne­ten Arzneimittel. Sie müssen nur eine Zuzahlung leisten, die gesetzlich vorge­schrieben ist. Den Zuzahlungsbetrag entrichten Sie direkt in der Apotheke.


Zuzahlung

Der Eigenanteil für Arzneimittel ist gesetzlich vorgeschrieben und ist bei jeder gesetzlichen Krankenkasse zu zahlen. Er beträgt 10 Prozent des Abgabepreises des Medikaments – mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, jedoch nicht mehr als die Kosten des Medikaments. Rezeptfreie Medikamente müssen Sie grundsätzlich selbst bezahlen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren brauchen für verschrei­bungs­pflich­tige Medikamente grundsätzlich nichts zu zahlen.


Befrei­ung von der Zu­zahlung

Wenn Sie regelmäßig Medikamente benötigen, können Sie in bestimmten Fällen auch von der Zuzahlung befreit werden. Denn Versicherte zahlen nur bis zu 2 Prozent ihres Bruttojahreseinkommens als Zuzahlung selbst. Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt diese Belastungsgrenze 1 Prozent. Haben Sie im Lauf eines Jahres diese Grenze erreicht, können Sie problemlos einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung stellen. Wir beraten Sie gern. Mehr Infos rund um das Thema Zuzahlung und einen praktischen Zuzahlungsrechner finden Sie hier.