Krankenhaus


Manchmal lässt es sich nicht verhindern: Bei einer schweren Erkrankung oder einem Unfall kann eine Behandlung in einem Krankenhaus notwendig sein. AOK-Mitglieder haben hierbei in Deutschland eine große Auswahl: Unter allen zugelassenen Krankenhäusern können Sie sich frei für eine Klinik entscheiden. Die Gesundheitskasse übernimmt die Kosten für die ärztliche Behandlung, Kranken­pflege, Unterkunft und Verpflegung. Lediglich eine geringe Zuzahlung ist erforderlich. Legen Sie einfach bei der Aufnahme im Krankenhaus Ihre AOK-Ge­sund­heits­karte vor.


Zu­zahlung

Für die Abrechnung Ihres Krankenhausaufenthalts brauchen Sie nur Ihre AOK-Ge­sund­heits­karte vorzulegen. Das Krankenhaus setzt sich dann direkt mit der AOK in Verbindung. Sie erhalten also keine Rechnung für Ihre Behandlung. Bei einem Krankenhausaufenthalt fällt bei allen gesetzlichen Krankenkassen eine Zuzahlung an. Der Eigenanteil beträgt 10 Euro pro Tag für längstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren brauchen keinen Eigenanteil zu leisten. Übrigens, auch geleistete Zuzahlungen im Krankenhaus werden bei der Befreiung von der Zuzahlung angerechnet. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne. Mehr Infos rund um das Thema Zuzahlung finden Sie hier.


Kran­ken­haus­suche

Hält der Haus- oder Facharzt eine Behandlung in einem Krankenhaus für sinnvoll, erstellt er eine Krankenhauseinweisung. Sie können die Klinik frei wählen. Im Kran­ken­haus werden Sie auf höchstem medizinischem Niveau behandelt und versorgt. Bei der Suche nach dem geeigneten Krankenhaus unterstützt Sie die AOK mit dem Krankenhausnavigator. Er hilft Ihnen mit wichtigen Infos oder nützlichen Tipps zu entscheiden, welches Krankenhaus für Sie am geeignetsten ist.