Beim Zahnarzt


Zahn­vor­sor­ge

Regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt können eine Menge Zahn­schmer­zen vermeiden. Die AOK trägt die Kosten für diese Kontroll­unter­su­chun­gen – legen Sie einfach Ihre AOK-Gesundheitskarte vor.

Kinder im Alter von 6 bis 17 Jahren sollten zweimal im Jahr zur Kontroll­unter­su­chung gehen, Erwachsene mindestens einmal im Jahr.


Zahn­­arzt­­be­­hand­­lung

Die AOK zahlt die Kosten, wenn der Zahnarzt bohrt und plombt. Das gilt für die standardmäßigen Füllmaterialien. Zum Beispiel Kunststofffüllungen, die auf Ihren eigenen Wunsch angefertigt werden, gehen über die Standardversorgung hinaus. Diese Mehrkosten werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.


Zahner­satz

Für Kronen, Brücken und Prothesen erhalten Sie einen festgelegten Zuschuss, der sich allein am Befund orientiert. Die Festzuschüsse werden in Richtlinien festgelegt und gelten für alle Krankenkassen gleichermaßen. Das bedeutet: Alle Versicherten bekommen bei gleichem Befund den gleichen Betrag von ihrer Kran­ken­kasse erstattet. Die Zuschüsse decken in der Regel 60 Prozent der medi­zi­nisch notwendigen Versorgung ab. Die den Zuschuss übersteigenden Restkosten zahlt der Versicherte. Wird eine höherwertige Versorgung gewünscht und in Anspruch genommen, beispielsweise ein Implantat statt einer Brücke, wird nur der Zuschuss für die Regelversorgung gezahlt.


Bonus­rege­lun­gen für Zahn­ersatz

Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, tut seinen Zähnen einen großen Gefallen und sichert sich den Bonus der AOK zum Zahnersatz. Bei regelmäßig durchgeführten und nachgewiesenen Vorsorgeuntersuchungen erhöht sich der Festzuschuss auf 70 oder 75 Prozent. Hierdurch reduziert sich der Eigenanteil.

Bitte denken Sie also daran, die zahnärztliche Untersuchung im Bonusheft doku­men­tie­ren zu lassen. Sie erhalten das Bonusheft bei Ihrem ersten Zahn­arzt­besuch in Deutschland. Das ermöglicht Ihnen im Fall einer notwendigen Zahn­er­satz­ver­sor­gung einen höheren Zuschuss.


Zahn­ärzt­liche Früh­er­ken­nungs­un­ter­su­chun­gen für Kin­der

Kinderzähne brauchen Pflege! Die AOK sorgt dafür, dass mögliche Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten schon früh entdeckt werden: mit den zahnärztlichen Früh­er­ken­nungs­un­ter­su­chun­gen. Insgesamt drei Untersuchungen finden zwischen dem 30. Lebensmonat und dem 6. Lebensjahr Ihres Kindes statt.

Für Kinder und Jugendliche gibt es ein „Rundum“‑Pro­phy­la­xe­pro­gramm. Die Kosten hierfür übernimmt die AOK bis zum 18. Lebensjahr. Ein- bis zweimal im Jahr haben die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit, sich das richtige „Zähne­put­zen“ erklären zu lassen und zu üben. Besonders wichtig ist, dass die Kau­flächen der Backenzähne, sobald sie durchgebrochen sind, mit Kunststoff versiegelt werden. Dies schützt die Zähne besonders vor Karies. Auch hierfür trägt die AOK alle Kosten.