Arbeitsunfall


Arbeitnehmer genießen in Deutschland einen besonderen Schutz. So sind Sie über Ihren Arbeitgeber nicht nur bei Ihrer Arbeit, sondern auch auf Dienst- und Arbeitswegen gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Für den Umgang mit Arbeitsunfällen gibt es besondere Regelungen. Eine ist ganz entscheidend: Nach einem Arbeitsunfall muss ein „Durchgangsarzt“ aufgesucht werden. Der ist besonders für die Behandlung von Arbeitsunfällen qualifiziert. Er ist darüber hinaus für die Abwicklung mit der zuständigen Berufsgenossenschaft verant­wort­lich, denen Arbeitsunfälle gemeldet werden müssen. Berufs­genos­sen­schaf­ten sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden von den Arbeitgebern gezahlt.