Arbeitnehmer genießen in Deutschland einen besonderen Schutz. So sind Sie über Ihren Arbeitgeber nicht nur bei Ihrer Arbeit, sondern auch auf Dienst- und Arbeitswegen gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Für den Umgang mit Arbeitsunfällen gibt es besondere Regelungen. Eine ist ganz entscheidend: Nach einem Arbeitsunfall muss ein „Durchgangsarzt“ aufgesucht werden. Der ist besonders für die Behandlung von Arbeitsunfällen qualifiziert. Er ist darüber hinaus für die Abwicklung mit der zuständigen Berufsgenossenschaft verantwortlich, denen Arbeitsunfälle gemeldet werden müssen. Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden von den Arbeitgebern gezahlt.