Arbeits­unfähig­keit


In Deutschland sind Arbeitnehmer bei einer Erkrankung finanziell abgesichert. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen für bis zu sechs Wochen Ihr Gehalt weiter. Danach haben Sie Anspruch auf Krankengeld, das Sie von der AOK erhalten. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, maximal jedoch 90 Prozent des bisherigen Nettoarbeitsentgelts. Sie erhalten es für dieselbe Krankheit maximal eineinhalb Jahre (78 Wochen).


Arbeit­geber infor­mie­ren

Kann ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung nicht zur Arbeit gehen, ist der Arbeitgeber darüber umgehend zu informieren. Welche genauen Fristen dabei einzuhalten sind und an wen man sich zu wenden hat, ist von Unternehmen zu Unternehmen anders geregelt. Informieren Sie sich deshalb bei Ihrem Arbeitgeber, um auf der sicheren Seite zu stehen.Dauert die Erkrankung länger als drei Tage, benötigen Sie in jedem Fall, unabhängig von einer speziellen Regelung bei Ihrem Arbeitgeber, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die von einem Arzt ausgestellt wird. Sie erhalten zwei Exemplare: eine ohne Diagnose, die für Ihren Arbeit­geber bestimmt ist; eine mit Diagnose, die Sie bei der AOK einreichen. Bitte denken Sie daran, dass Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglichst umgehend Ihrer AOK und Ihrem Arbeitgeber zukommen lassen. Der Arzt meldet die Arbeitsunfähigkeit außerdem elektronisch an die AOK.