Auch ausländische Selbstständige, die in Deutschland ihrer Tätigkeit nachgehen wollen, können die AOK wählen. Das gilt zum einen für Ausländer aus der EU, dem EWR und der Schweiz. Aber auch Ausländer aus Staaten außerhalb der EU, deren Aufenthaltsgenehmigung eine selbstständige Tätigkeit zulässt, haben dieses Wahlrecht.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse gibt es keine Wartezeiten. Mit dem ersten Tag der Mitgliedschaft besteht ein Leistungsanspruch. Bequem mit der AOK-Gesundheitskarte kann der Selbstständige die Leistungen der AOK in Anspruch nehmen. Er braucht nicht in Vorleistung zu treten. Und der Beitrag richtet sich weder nach dem Gesundheitszustand noch nach dem Alter, sondern nur nach dem Einkommen. Infos zu den Beitragssätzen finden Sie hier.
Ein weiterer Vorteil: Familienangehörige (Ehepartner, Lebenspartner und Kinder) ohne eigenes Einkommen können beitragsfrei mitversichert werden. Der Beitrag bleibt für das Mitglied gleich, egal wie viele Familienangehörige mitversichert sind.