Beschäftigte sind in Deutschland grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, ebenso Auszubildende. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtversicherung. Der Versicherungsschutz beginnt am Tag der Beschäftigungsaufnahme in Deutschland. Liegt das Einkommen 2021 über 64.350 Euro, erlischt die Versicherungspflicht. Sie können sich dann bei der AOK freiwillig versichern. Ob freiwillig oder pflichtversichert, für Sie ändert sich nichts – Ihr Versicherungsschutz bei der AOK bleibt gleich.
Das Besondere: In Deutschland tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den allgemeinen Beitrag gemeinsam. Der Arbeitgeber führt diesen direkt an die AOK ab. So müssen Sie sich um nichts kümmern.
Infos zu den Beitragssätzen finden Sie hier.
Sie kommen nach Deutschland und nehmen eine Beschäftigung auf? Dann ist die AOK die beste Wahl, denn sie überzeugt mit Topleistungen und -services. Ihr schnellster Weg zur Mitgliedschaft: unser Onlineformular. Einfach ausfüllen und abschicken – wir kümmern uns um alles Weitere! Oder nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern.