Freiwillige Versicherung


Die AOK bietet auch die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Die freiwillige Versicherung richtet sich an Personen, die beispielsweise aus einer Pflichtversicherung oder Familienversicherung ausgeschieden sind. Dies ist etwa dann der Fall, wenn das Einkommen eines Arbeitnehmers die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2021: 64.350 Euro) überschreitet. Die Betroffenen setzen die vorherige Versicherung nahtlos als freiwillige Versicherung fort. Sie können auch innerhalb von zwei Wochen nach der Information der AOK ihren Austritt erklären und sich privat krankenversichern.

Die Beiträge für die freiwillige Versicherung richten sich nach dem Einkommen. Die AOK informiert Sie gern.

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