Für AOK-versicherte Arbeitnehmer gilt auch in 2021 unverändert ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent, zuzüglich eines kleinen, kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes. Der Beitrag wird vom Bruttolohn ermittelt. Es gibt jedoch eine jährliche Obergrenze, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Darüber hinaus werden keine weiteren Krankenversicherungsbeiträge vom Arbeitsentgelt abgezogen. In 2021 liegt diese Grenze bei 58.050 Euro. Das Besondere: In Deutschland tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam den Beitrag. Der Arbeitgeberanteil beträgt 7,3 Prozent und der Arbeitgeber zahlt auch die Hälfte des Zusatzbeitrags.
Selbstständige zahlen einen ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent – zuzüglich eines kleinen, kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes –, wenn sie eine Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld gewählt haben.