AOK Lebensbaum
AOK WortmarkeAOK Lebensbaum

AOK: Ihre Krankenversicherung in Deutschland

Sie möchten in Deutschland arbeiten? Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich einfach bei der AOK gesetzlich krankenversichern. Mit attraktiven Leistungen rund um Ihre Gesundheit und die Ihrer Familie.

Ganz einfach in Deutschland versichern – mit der AOK

Wer in Deutschland arbeitet, benötigt eine gesetzliche Krankenversicherung wie die AOK: Ob Besuche beim Arzt oder Zahnarzt, Krankenhausaufenthalte in Deutschland und anderen Ländern, Medikamente oder die gesundheitliche Vorsorge – das alles und vieles mehr zahlt Ihre Krankenkasse in Deutschland. Ihr Beitrag wird in der Regel über Ihren Arbeitgeber vom Gehalt direkt an Ihre Krankenversicherung übermittelt.

Was Sie über das Sozialversicherungssystem in Deutschland wissen sollten

  • Was sind Sozialversicherungen?

    In Deutschland gibt es fünf Versicherungen, die gesetzlich festgelegt sind, um die Versicherten in existenziellen Fragen abzusichern. Dazu gehören die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung.

  • Wie wähle ich eine Krankenversicherung aus?

    Wenn Sie eine Krankenkasse in Deutschland auswählen, sollten nicht nur die monatlichen Beiträge Grundlage Ihrer Entscheidung sein. Vergleichen Sie auch, welche speziellen Services es gibt und wie leicht Sie diese in Anspruch nehmen können.

  • Wie werde ich Mitglied einer Krankenversicherung in Deutschland?

    Sobald Sie den Antrag auf Mitgliedschaft bei der AOK ausgefüllt und Antwort von uns bekommen haben, informieren Sie Ihren Arbeitgeber. Von diesem Moment an wird Ihr Beitrag zur Krankenversicherung in der Regel jeden Monat bequem von Ihrem Gehalt direkt an die Krankenkasse übermittelt – und wir bezahlen für Ihre Behandlung in Deutschland die Preise, die Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt dafür zustehen. 

  • Wie bin ich im Falle der Arbeitslosigkeit abgesichert?

    In Deutschland sind Arbeitnehmende und Auszubildende in der Regel in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichert. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung. Ihr Ziel ist die materielle und soziale Absicherung nach dem Verlust des Arbeitsplatzes oder während einer längeren Suchphase auf dem Arbeitsmarkt. Sie finanziert sich durch die Beiträge der Arbeitgeber und Versicherten. Mehr Infos zum Thema gibt es hier.

Das ist die AOK

Die AOK ist eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Seit mehr als 130 Jahren sorgen wir für Sicherheit und umfassende Versorgung im Krankheitsfall.

Das zeichnet die AOK aus

Verlässliche und partnerschaftliche Beratung

Mit rund 27 Millionen Versicherten vertraut knapp ein Drittel aller in Deutschland lebenden Menschen auf unsere Leistungen. Zahlreiche Auszeichnungen belegen unsere Kompetenz als Gesundheitsexperten.

Umfangreiche medizinische Leistungen

Von Zahnbehandlungen über Krankenhausaufenthalte oder Krankentagegeld bis hin zu Schutzimpfungen sind für AOK-Mitglieder die gesetzlichen Leistungen sowie die Gesundheitsvorsorge kostenfrei.

Internationale Ansprechpartner

In unserer Online-Filiale und in mehr als 1.200 Geschäftsstellen stehen Ihnen erfahrene AOK-Berater zur Verfügung. Alternativ erreichen Sie unter unserer AOK-Hotline englischsprachige Mitarbeiter, die Sie bei allen Fragen unterstützen.

Unsere Leistungen für Ihre Gesundheit

Kurzfristige Termine

Sie müssen nicht lange warten. Wir sorgen für schnelle Terminvergabe beim Hausarzt und beim Facharzt.

Kostenlose Gesundheitskurse

Wir unterstützen Sie mit einem umfangreichen Angebot an Kursen dabei, gesünder zu leben und sich vor Krankheit zu schützen.

Ärztliche Zweitmeinung

Mit der AOK ist es immer möglich, die Meinung eines zweiten Arztes einzuholen. Eine ärztliche Zweitmeinung sichert Sie ab und ermöglicht Ihnen die bestmögliche Behandlung.

Schutz für die ganze Familie

Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können Sie ohne Zusatzkosten mitversichern – in der kostenfreien Familienversicherung der AOK.

Was Sie über die AOK und ihre Leistungen wissen sollten

  • Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland?

    Wie hoch Ihr Beitrag zur Krankenversicherung ist, hängt von Ihrem Einkommen ab. Wer ein hohes Einkommen hat, zahlt deswegen mehr Beitrag als eine Person, die ein geringeres Einkommen hat. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung in Deutschland setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent sowie dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz zusammen. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag variiert je nachdem, bei welcher AOK Sie versichert sind, und liegt zwischen zwei und sieben Euro. Seit 2019 ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, auch beim Zusatzbeitrag 50 Prozent der Kosten zu übernehmen.

  • Was muss ich tun, wenn ich krank werde?

    Als AOK-Mitglied bekommen Sie eine Gesundheitskarte, die Sie einfach vorzeigen müssen, wenn Sie eine medizinische Behandlung in Anspruch nehmen wollen. Ob Allgemeinmediziner in Deutschland, Facharzt oder Zahnarzt, Krankenhaus oder Apotheke – die AOK kümmert sich um die Rechnung. Sie werden höchstens eine geringe zusätzliche Summe für bestimmte Services selbst zahlen müssen.

  • Wie hilft mir die AOK bei einer chronischen Krankheit in Deutschland?

    Wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, sind Sie beim Wechsel zur AOK abgesichert. Die Erkrankung wird ganz normal weiterbehandelt und Sie erhalten Ihre nötigen Medikamente. Gehen Sie einfach mit Ihrer Gesundheitskarte zum Arzt und nehmen Sie die Behandlung hierzulande wieder auf.

  • Wann bekomme ich Krankengeld?

    Beschäftigte Arbeitnehmer bekommen während der ersten sechs Wochen ihrer Arbeitsunfähigkeit weiterhin das Arbeitsentgelt ausgezahlt. Damit Sie Ihr Gehalt weiterhin bekommen, müssen Sie sich aber natürlich bei Ihrem Arbeitgeber krankmelden und von Ihrem Arzt krankschreiben lassen. Ebenso erhalten die Bezieher von Arbeitslosengeld in dieser Zeit weiterhin ihre Bezüge von der Agentur für Arbeit. Ihr Anspruch auf Krankengeld ruht in diesen sechs Wochen, es wird Ihnen ab der siebten Krankheitswoche gezahlt. Krankengeld können wir nur zahlen, wenn uns eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Wenn Sie krankgeschrieben sind, wird diese Bescheinigung von Ihrem Arzt elektronisch an Ihre Krankenkasse übermittelt – mit der sogenannten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ihr Arbeitgeber kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dann direkt bei der Krankenkasse abrufen. Ist eine elektronische Übermittlung nicht möglich, erhalten Sie von der Arztpraxis einen Ausdruck in Papierform. Diesen reichen Sie umgehend bei Ihrer AOK ein. 

Nur drei Schritte zum Versicherungsschutz: So leicht werden Sie AOK-Mitglied

Antrag ausfüllen und absenden
Ob vor Ort in der Geschäftsstelle, per Post oder ganz einfach und bequem hier im Online-Formular: Füllen Sie den Mitgliedsantrag aus und senden Sie ihn uns zu. Sie erhalten umgehend eine Bestätigung per E-Mail, dass der Antrag eingegangen ist.

Jetzt Antrag ausfüllen und AOK-Mitglied werden

Formular wird geladen

Wir sind für Sie da!

Sie haben Fragen rund um die Krankenversicherung bei der AOK oder brauchen Beratung beim Ausfüllen des Mitgliedsantrages? Wir helfen gerne. Wir beraten Sie mit unseren Expertinnen und Experten.

AOK-Kundendienstnummer

Wir helfen Ihnen telefonisch unter unserer englischsprachigen AOK-Kundendienstnummer Mo – Fr: 08.00 – 16.30 Uhr

+49 46190 9855 83**
**Die Kosten eines Anrufs aus dem Ausland über Festnetz oder Mobiltelefon sind abhängig von den Gebühren der jeweiligen Festnetz- bzw. Mobilfunk-Betreiber.
Kontaktformular

Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich.

Kontaktformular